Haus-, Wohnungs- und
Grundeigentümerverein
Sindelfingen und
Umgebung e.V.
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71065 Sindelfingen

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Aktuelles

Änderungen der Öffnungszeiten

Unsere Öffnungszeiten haben sich geändert.

Wir sind für Sie montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie montags und donnerstags von 14.30 bis 16.30 Uhr zu erreichen.


Neues Umfragemodul der ARGE Haus & Grund Baden-Württemberg zur Mitgliederbefragung

Die Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg möchte das Wissen und die Meinungen der Mitglieder verstärkt in Politik und Medien einfließen lassen.

Daher wurde ein Umfragemodul erstellt, mit dem die Mitglieder zukünftig online zu aktuellen und wichtigen Themen befragt werden sollen.

Gestartet wird mit einer Blitzumfrage mit vier Fragen zur Indexmiete.

Diese finden Sie unter www.hugumfrage.de oder unter Blitzumfrage-Indexmiete.

Ihre Meinung ist uns wichtig! Wir würden uns freuen, wenn Sie uns aktiv bei den Umfragen unterstützen.


CO₂-Abgabe für Vermieter

Individuelle Kostenprognose mit dem CO₂-Rechner von Haus & Grund Württemberg

Ab 2023 müssen sich Vermieter an der CO₂-Steuer beteiligen. Der Anteil der Kosten bestimmt sich dabei je nach Energieeffizienz des Gebäudes nach einem Stufenmodell. Je höher der CO₂-Ausstoß des jeweiligen Gebäudes, desto größer wird der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter.

Der CO₂-Rechner von Haus & Grund Württemberg bietet Ihnen die Möglichkeit, auf einfache Art und Weise eine individuelle Prognose hinsichtlich der CO₂-Kosten-Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter für Ihre Immobilie zu erstellen.

Ausführliche Informationen zum Thema und den CO₂-Rechner finden Sie auf der Website von Haus & Grund Württemberg.


Webveranstaltung der KfW Bank

Zum Thema: Die wohnwirtschaftliche Förderung der KfW - BEG Sanierung und Neubauförderung 2023

Die KfW Bank bietet Haus & Grund auch diesem Jahr wieder die Teilnahme an Webveranstaltungen an. Dieses Mal werden KfW-Experten die Details der Neubauförderung vorstellen.

Ergänzend wird über die neuen Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Bereich Sanierung informiert. 
Die Webveranstaltungen bieten zudem ausgiebig Gelegenheit für Fragen.

Aller Termine und die Links zur Anmeldung finden Sie hier


Einfacher sanieren in Wohnungseigentümergemeinschaften

Änderungen beim Wohneigentümergesetz (WoEigG)

Wussten Sie, dass das Beheizen unserer Gebäude 35 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland ausmacht? 
Besonders bei gemeinschaftlich genutztem Wohneigentum liegt noch ein riesiges Potenzial für mehr Klimaschutz. Seit Dezember 2021 können laut dem Wohngeigentümergesetz (WoEigG) Sanierungsabstimmungen viel einfacher beschlossen werden, da bei baulichen Veränderungen nur noch die einfache Mehrheit benötigt wird.

Daher wurde die „WEG-Offensive“ gestartet. In diesem Erklärvideo zum Wohngeigentümergesetz (WoEigG) werden die ersten Fragen beantwortet.
Dieses vom Land und von der EU geförderte Projekt soll den energetischen Sanierungsstau bei den Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) im Landkreis Böblingen aufheben.

Dazu sollen Hausverwalter, Eigentümer und Architekten zu energetischen Sanierungsmaßnahmen motiviert, informiert und beraten werden. Nutzen Sie diesen besonderen Service für WEGs noch bis zum Frühjahr 2022.

Weitere Informationen finden auf der Seite der Energieagentur Böblingen.


Ab dem 1. August 2020 gilt der qualifizierte Mietspiegel der Städte Böblingen und Sindelfingen

Der erste gemeinsame qualifizierte Mietspiegel der Städte Böblingen und Sindelfingen ist seit dem 1. August 2020 gültig. 

Das noch nicht als Druckversion vorhandene das Vorabexemplar des Mietspiegels ist auf den Internetseiten der Stadt Böblingen unter www.boeblingen.de/mietspiegel und der Stadt Sindelfingen unter www.sindelfingen.de/mieten eingestellt. Hier finden Sie auch den Link zu dem Onlinerechner zur Berechnung der Miethöhe. 


 

Änderungen ab 01. Juli 2020 bei Mieterhöhungen und für Kündigungen

Ab dem 01.07.2020 gilt für Mieterhöhungen die geänderte Kappungsgrenzenverordnung des Landes Baden-Württemberg. Danach darf sich bei einer Mieterhöhung für Wohnungen, die in Sindelfingen liegen, die Miete über einen Zeitraum von drei Jahren um nicht mehr als 15 % erhöhen. Für Wohnungen in Böblingen gilt nach wie vor eine Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren.

Werden bereits vermietete Wohnungen in einem Gebäude in Sindelfingen in Eigentumswohnungen umgewandelt, beträgt die Kündigungsfrist im Falle eines Eigenbedarfs ab 01.07.2020 fünf Jahre. Böblingen ist auch nier nicht von der Verordnung erfasst.

Beide Verordnungen gelten bis 30.06.2025.


 

Hinweise zum Umgang mit Corona

Mit diesen Hinweisen sollen die gängigsten Fragen zur Auswirkung der Corona-Pandemie auf die Vermietung von Wohnraum und das Zusammenleben in Wohnhäusern beantwortet werden.

Hinweise zum Umgang mit Corona 

Sollten Sie weitergehende Fragen haben, hilft Ihnen ihr lokaler Haus & Grund-Verein gerne weiter.


 

News-Archiv

Weitere Informationen wie z. B. den Mietspiegel, verschiedene Presseartikel und BGH-Urteile aus den vergangenen Jahren finden Sie in unserem News-Archiv.